Definitionen für Mastertypen gemäß der Kultusministerkonferenz
Konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge sind Studiengänge, die nach Maßgabe der Studien- bzw. Prüfungsordnung inhaltlich aufeinander aufbauen. Der Masterstudiengang kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder - soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitern.
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind Studiengänge, die inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauen.
Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus.
Auszug aus: Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß §9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 22.09.2005, Punkt A 4. Konsekutive, nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge

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